Das Keramikinstitut unterstützt und berät bei Nachweisen auf dem Gebiet des Umweltschutzes

Prozess-, Doku­menten- und Orga­nisa­tions­prüfung

Das Keramikinstitut berät Unternehmen – insbesondere solche der keramischen Industrie – bei zu erbringenden Nachweisen auf dem Gebiet des Umweltschutzes. Die Beratung erfolgt gemäß europäischen und nationalen Regelungen.

Verifizierung im Emissionshandel

Im Rahmen der Berichterstattung für den Emissionshandel müssen viele Hersteller keramischer Produkte zu Beginn jeden Jahres einen Emissionsbericht nach TEHG (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz) und einen Zuteilungsdatenbericht abgeben.

Ab 1.1.2021 (Abgabetermin 31.7.2022) müssen darüber hinaus Inverkehrbringer von Brenn- und Kraftstoffen jährlich einen Emissionsbericht nach BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) abgeben.

In diesen Zusammenhängen können wir Ihnen folgende Dienstleistungen anbieten:

  • Die zwingend vorgeschriebene Verifizierung von Dokumenten wie z.B. Emissionsberichten und Zuteilungsdatenberichten nach TEHG

oder

  • Beratung bei der Erstellung der für den Emissionshandel notwendigen Dokumente

Unsere Auditoren arbeiten seit fast 20 Jahren auf diesem Gebiet. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen.

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Dipl.-Ing. Rüdiger Köhler, Leitender Auditor
+49 (0)3521/463-510

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Dr.-Ing. Volkmar Lankau, Auditor
+49 (0)3521/463-508

Energiemanagement (EnMS)

Eine der wichtigsten Aufgaben eines wirtschaftlich effektiv arbeitenden Unternehmens ist der effiziente Einsatz seiner Ressourcen. Hierzu gehört, insbesondere für die Keramikindustrie, der effektive Einsatz aller Energieträger mit dem Ziel, Kosten für das Unternehmen zu reduzieren. Um dieses Ziel zu verwirklichen, bedarf es mehr und mehr eines Energiemanagementsystems (EnMS), welches das Unternehmen als Ganzes betrachtet.

Bei der Einführung bzw. Umsetzung, auch von Teilbereichen des EnMS, wie die zeitaufwendige Dokumentation, Messungen von Energieströmen, energetische Bewertungen usw. können wir Ihnen unsere Leistungen anbieten. Dabei legen wir besonderen Wert auf die wirtschaftlich sinnvolle Einsparung von Energieressourcen.

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Dipl.-Ing. (FH) Michael Bormann
+49 (0)3521/463-531

Ausführung von Emissionsmessungen

Betreiber von Anlagen sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Anlagen auf Emissionsgrenzwerte zu überprüfen. Nach der neuesten, aktualisierten Fassung des BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) vom Juli 2017 und TA Luft vom Juli 2002 beträgt die Frist für wiederkehrende Prüfungen weiterhin 3 Jahre. Nach Veranlassung der zuständigen Behörde besteht alternativ die Möglichkeit einer kontinuierlichen Messung.

 
 

Das Keramikinstitut arbeitet nach DIN EN ISO/IEC17025 mit einer akkreditierten Messstelle (§§ 26, 28 und 29b BImSchG) zusammen, um Ihnen sowohl qualitativ als auch quantitativ zuverlässige Ergebnisse für die wiederkehrenden Messungen von Luftverunreinigungen zu liefern. Durch die Bündelung der Kompetenzen können wir neben der Durchführung der Messungen zusätzlich unser keramisches Know-how mit einbringen. Für auftretende Fragen können Sie uns gerne kontaktieren. Gerne helfen wir Ihnen weiter.

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Dr. Ing. Jens Petzold
+49 (0)3521/463-513

Beratung zum sicheren Umgang mit großen Flüssigkeitsmengen mit Umweltgefährdung im Unternehmen

Im Zusammenhang mit Novellierungen wasserrechtlicher Vorschriften kommt es zu neuen Regelungen bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Davon können auch Unternehmen der keramischen Industrie betroffen sein. Neben dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haben sich wichtige Änderungen in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ergeben, die in der zukünftigen Arbeit berücksichtigt werden müssen. Folgende Aspekte sind durch das Unternehmen zu beleuchten:

  • Einsatz wassergefährdender Stoffe im Unternehmen
  • Einstufung von Stoffen in Wassergefährdungsklassen (WGK) einschließlich Nachweis
  • Beschaffenheit von Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln sowie zum Verwenden wassergefährdender Stoffe
  • Welche Anlagenteile sind betroffen? Gehören sie zum Unternehmen? Anlagendokumentation
  • Bestandsschutz, Übergangsregelungen

Das Keramikinstitut bietet Unterstützung bei der Überprüfung der Einhaltung der geltenden Vorschriften an. Die Auftraggeber aus der keramischen Industrie profitieren dabei von der Fachkenntnis der Berater zum keramischen Prozess in Kombination mit dem notwendigen Know-how zur Überprüfung der Anlagen, zur Realisierung von notwendigen Maßnahmen und zur Erstellung der erforderlichen Unterlagen.

Kontakt

Dipl.-Ing. (FH) Michael Bormann
+49 (0)3521/463-531