Verifizierung im Emissionshandel
Im Rahmen der Berichterstattung für den Emissionshandel müssen viele Hersteller keramischer Produkte zu Beginn jeden Jahres einen Emissionsbericht nach TEHG (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz) und einen Zuteilungsdatenbericht abgeben.
Ab 1.1.2021 (Abgabetermin 31.7.2022) müssen darüber hinaus Inverkehrbringer von Brenn- und Kraftstoffen jährlich einen Emissionsbericht nach BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) abgeben.
In diesen Zusammenhängen können wir Ihnen folgende Dienstleistungen anbieten:
- Die zwingend vorgeschriebene Verifizierung von Dokumenten wie z.B. Emissionsberichten und Zuteilungsdatenberichten nach TEHG
oder
- Beratung bei der Erstellung der für den Emissionshandel notwendigen Dokumente
Unsere Auditoren arbeiten seit fast 20 Jahren auf diesem Gebiet. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen.
Ausführung von Emissionsmessungen
Betreiber von Anlagen sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Anlagen auf Emissionsgrenzwerte zu überprüfen. Nach der neuesten, aktualisierten Fassung des BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) vom Juli 2017 und TA Luft vom Juli 2002 beträgt die Frist für wiederkehrende Prüfungen weiterhin 3 Jahre. Nach Veranlassung der zuständigen Behörde besteht alternativ die Möglichkeit einer kontinuierlichen Messung.
Das Keramikinstitut arbeitet nach DIN EN ISO/IEC17025 mit einer akkreditierten Messstelle (§§ 26, 28 und 29b BImSchG) zusammen, um Ihnen sowohl qualitativ als auch quantitativ zuverlässige Ergebnisse für die wiederkehrenden Messungen von Luftverunreinigungen zu liefern. Durch die Bündelung der Kompetenzen können wir neben der Durchführung der Messungen zusätzlich unser keramisches Know-how mit einbringen. Für auftretende Fragen können Sie uns gerne kontaktieren. Gerne helfen wir Ihnen weiter.