Verifizierung im Emissionshandel
Im Rahmen der Berichterstattung für den Emissionshandel müssen viele Hersteller keramischer Produkte zu Beginn jeden Jahres einen Emissionsbericht nach TEHG (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz) und einen Zuteilungsdatenbericht abgeben.
Ab 1.1.2021 (Abgabetermin 31.7.2022) müssen darüber hinaus Inverkehrbringer von Brenn- und Kraftstoffen jährlich einen Emissionsbericht nach BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) abgeben.
In diesen Zusammenhängen können wir Ihnen folgende Dienstleistungen anbieten:
- Die zwingend vorgeschriebene Verifizierung von Dokumenten wie z.B. Emissionsberichten und Zuteilungsdatenberichten nach TEHG
oder
- Beratung bei der Erstellung der für den Emissionshandel notwendigen Dokumente
Unsere Auditoren arbeiten seit fast 20 Jahren auf diesem Gebiet. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen.