Verifizierung im Emissionshandel

Im Rahmen der Berichterstattung für den Emissionshandel müssen viele Hersteller keramischer Produkte zu Beginn jeden Jahres einen Emissionsbericht nach TEHG (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz) und einen Zuteilungsdatenbericht abgeben.

Ab 1.1.2021 (Abgabetermin 31.7.2022) müssen darüber hinaus Inverkehrbringer von Brenn- und Kraftstoffen jährlich einen Emissionsbericht nach BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) abgeben.

In diesen Zusammenhängen können wir Ihnen folgende Dienstleistungen anbieten:

  • Die zwingend vorgeschriebene Verifizierung von Dokumenten wie z.B. Emissionsberichten und Zuteilungsdatenberichten nach TEHG

oder

  • Beratung bei der Erstellung der für den Emissionshandel notwendigen Dokumente

Unsere Auditoren arbeiten seit fast 20 Jahren auf diesem Gebiet. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen.

Kontakt

Dipl.-Ing. Rüdiger Köhler, Leitender Auditor
+49 (0)3521/463-510

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Dr.-Ing. Volkmar Lankau, Auditor
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